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Die erweiterten Reporting-Pflichten im neuen IBM Passport Advantage Vertrag: Was Kunden wissen müssen

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Thomas KampPrincipal Consultant ITAM IBM Advisory Services, Software & Cloud
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IBM hat sein Vertragswerk an einigen Stellen umgestaltet. So kommen auf die Kunden weitere Reportingpflichten zu. Erfahren Sie hier mehr über diese und alle anderen Änderungen.

Die erweiterten Reporting-Pflichten im neuen IBM Passport Advantage Vertrag: Was Kunden wissen müssen

Wussten Sie von der neuen Version des Passport Advantage Vertrages?

Im August 2024 veröffentlichte IBM relativ unauffällig eine neue Version des Passport Advantage Vertrages. Unauffällig deshalb, weil der Hersteller Änderungen dieser Art gewöhnlich nicht mit großem Medienrummel in die Öffentlichkeit trägt, sondern ohne besonderen Hinweis als Teil seiner regelmäßig erfolgenden Info-Updates. 
Grund genug, Ihnen einige doch recht interessante Änderungen an dieser Stelle einmal vorzustellen, da hier die generellen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung von IBM Software modifiziert wurden.

Einleitend muss darauf hingewiesen werden, dass weiterhin - zusätzlich zu diesem Vertrag - natürlich für jedes einzelne Produkt (und dessen weitere Releases) die jeweilige “License Information”, also die individuellen Lizenzbestimmungen gelten.

IBM Passport Advantage Vertrag: Änderungen im Einzelnen

Sofort fällt auf, dass der Passport Advantage Vertrag v12 nun erstmalig mit einem Inhaltsverzeichnis versehen wurde. Ein kleines Detail – aber lange schon von vielen gewünscht und sehr nützlich. 

Doch das ist nur die Form. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie als IBM Kunde aber natürlich dem Inhalt der einzelnen Paragrafen selbst widmen: Wie etwa denen, die das Thema Lizenzüberprüfung betreffen. 

  1. Jährliches Prüfungsrecht

    Das Recht, Nutzungsdaten der eingesetzten Software JÄHRLICH einfordern zu können, verbriefte sich IBM bereits in der vorherigen Version von Passport Advantage. In der aktuellen Version wird dieses Thema noch einmal konkretisiert. Und war unter IPPA v12: 4.1.a.. - Zitat:

    Der Kunde wird jährlich für alle Programme an allen Standorten und für alle Umgebungen:
    i) einen Bericht über die eingesetzten Programme in einem Format vorlegen, das der Vorlage für die Berichterstattung unter „Lizenzüberprüfung – Jährliche Berichterstattung“ unter
    ii) Client's licensing responsibilities - IBM Licensing & Compliance entspricht,...
    iii) unterstützende Dokumentation (zusammen: „Bereitstellungsdaten“) vorlegen, und
    iv) diese Informationen mindestens 2 Jahre lang aufbewahren. Auf Anfrage von IBM wird der Kunde diese Informationen innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Anfrage zur Verfügung stellen.


    Wie ist dieser Passus zu interpretieren?
    Muss der Kunde nun alle Informationen jährlich einmal “vorlegen”?
    Und wenn ja - wem?
    Wir gehen davon aus, dass hier der Absatz iii) gilt: Also Abgabe nur nach Aufforderung durch IBM, dann aber innerhalb von 30 Tagen.
    Wenn Sie auf den unter Punkt i)   aufgeführte Link klicken, werden Sie feststellen, dass Sie auf eine englischsprachige IBM Website geführt werden. Informationen unter dem „Lizenzüberprüfung – Jährliche Berichterstattung“ sucht man dort leider vergeblich.
    Im unteren Teil der Website befindet sich allerdings ein Link  zu einem “Template” mit Produktabfragen. Dieses Template lässt den Schluss zu, dass der Aufwand, den Kunden nach einer Aufforderung durch IBM leisten müssen, durchaus immens sein könnte.

  2. Ergänzung der FullCapacity Reporting-Pflicht

    Ein weiteres Thema ist die Konkretisierung der FullCapacity (- Vorsicht: Nicht SubCapacity -) Reporting-Pflicht. Auch diese gab es bereits in der IPPA-Version 11. In der Version 12 finden wir unter 9.2.2.d – Zitat:

    Für berechtigte Produkte, die im Rahmen der Full-Capacity-Lizenzierung ausgeführt werden, muss der Kunde für alle Standorte und Umgebungen:
    i) die Nutzung von Lizenzen manuell oder mithilfe verfügbarer IBM Tools überwachen;
    ii) mindestens einmal jährlich einen Bericht über die Lizenzen für jedes berechtigte Produkt übermitteln;
    iii) jeden Bericht und die Bereitstellungsdaten, die zur Identifizierung des verwendeten berechtigten Produkts und der damit verbundenen Full Capacity der vom berechtigten Produkt bereitgestellten oder verwalteten Server verwendet werden, mindestens 2 Jahre lang aufbewahren;
    iv) auf Anforderung von IBM Berichte bereitstellen. Dieser Bericht muss vergleichbare Informationen enthalten, wie sie im Bericht zur manuellen Berechnung der Virtualisierungskapazität unter http://www.ibm.com/software/passportadvantage/subcaplicensing.html aufgeführt sind


    Die Frage stellt sich, warum IBM gemäß Absatz ii) jährlich einen Bericht über die „Lizenzen“ für jedes berechtigte Produkt übermittelt bekommen möchte, zumal IBM ja selbst die „Lizenzen“ seiner Kunden in Passport-Advantage Online verwaltet. 
    Die Neuerung gegenüber der bisherigen IPPA-Version ist, dass nun auch produktspezifische Informationen, wie zum Beispiel hinsichtlich der eingesetzten Version und Edition übermittelt werden müssen. Betrachtet man das Template für die jährliche Datenerhebung (siehe 4.1.a), dann ist dies eigentlich selbstverständlich.

  3. Sonstige Änderungen
    Einige Textpassagen wurden marginal angepasst – unserer Meinung nach lediglich, um die Inhalte auch formaljuristisch abzusichern.
    Ein weiterer Zusatz lautet z. B.:
    7. a) Neuer Text: „Sämtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor einem zuständigen Gericht in dem betreffenden Land ausgetragen.“

Unser Fazit

Spätestens jetzt sollten sich IBM Software-Kunden bewusst sein, dass es nicht mehr ausreicht, die Nutzungsmengen ihrer Produkte vor einem anstehenden Renewal in den Fachabteilungen zu erfragen.

Die tatsächlich erforderliche Lizenzmenge zu ermitteln, erfordert bei den meisten IBM-Produkten fundiertes lizenzrechtliches Fachwissen – das ist schließlich auch ein Grund dafür, warum IBM Audits nicht selten sehr kostspielig enden.

Bisher beauftragt IBM mit dem Nutzungsbericht externe Dienstleister. Das verursacht Kosten. Nun verpflichtet    IBM mit dem IPAA v12 seine Kunden, die Datenerhebung, analog zu den Anforderungen einer offiziellen Plausibilisierung, regelmäßig selbst durchzuführen und die Ergebnisse, sobald IBM dies möchte, zu übermitteln.

Bei der Komplexität der IBM Lizenzierung und den neuen, streng gestrafften Anforderungen an die Reporting-Pflichten der Kunden rentiert es sich dieser Situation, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sich regelmäßig selbst prüfen zu lassen. Neben der Vermeidung von Compliance-Problemen und der Identifizierung von Einsparpotenzialen, erfüllen Sie damit nebenbei die Anforderungen gemäß IPAA v12.

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Sie wünschen sich weiterführende Informationen?

Sprechen Sie doch einmal mit uns, den Experten der IBM Advisory Services von SoftwareOne. Lieber zeitnah, den auch die neuen Pflichten gelten bereits seit Erscheinen der neuen Vertragsversion.

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Sprechen Sie doch einmal mit uns, den Experten der IBM Advisory Services von SoftwareOne. Lieber zeitnah, den auch die neuen Pflichten gelten bereits seit Erscheinen der neuen Vertragsversion.

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Thomas Kamp
Principal Consultant ITAM IBM Advisory Services, Software & Cloud